Werden Sie Mitglied!

Der TVH Dorsten-Wulfen e.V. ist ein Sportverein. Mit einer Mitgliedschaft können Sie entweder nur den Erhalt des Hallenbades in Wulfen fördern oder auch gleichzeitig sich sportlich im Wasser betätigen.

Der öffentliche Badebetrieb ist Mitgliedern vorbehalten, an allen Kursen und am Rehasport kann man auch ohne Mitgliedschaft teilnehmen.

 

Eine große Anzahl an Mitgliedern sichert den Betrieb und den Erhalt des Bades dauerhaft.

 

Wie werde ich Mitglied im TVH

Auf dieser Seite finden Sie unsere Vereinsdokumente zum Download.

Hier befinden sich die Dateien zum Ausdrucken, sie sind nicht nötig, wenn die Anmeldung bereits digital erfolgt ist.

Beitrittserklärung
2025 Beitrittserklärung.pdf
PDF-Dokument [280.9 KB]
Spendenerklärung.pdf
PDF-Dokument [251.8 KB]
Beitragsordnung
2025 Beitragsordnung des Trägervereins H[...]
PDF-Dokument [162.8 KB]

Hier ein Auszug aus der Beitragsordnung:

 

Natürliche Personen
Natürliche Personen sind im Trägerverein die einzelnen Mitglieder, die einen Jahresbeitrag zu zahlen haben. Die Beiträge sind halbjährlich, jeweils zum 1.2. und 1.8. fällig. Auf Antrag kann ein monatlicher Beitragseinzug gewährt werden.
Zu diesem Zeitpunkt erfolgen die Lastschriften im Bankeinzugsverfahren.

 

Familien erhalten bei der Beitragsfestsetzung folgende Regelung:

Melden sich Eltern/Großeltern und ihre Kinder/Enkelkindern im Trägerverein an, so sind die Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres kostenlos Mitglied. Bei einem Familienbeitrag können Kinder mit direktem Bezug zu den Erwachsenen (z. B. Enkelkinder, Pflegekinder etc.) ebenfalls einbezogen werden. Mit dem Familienbeitrag können höchstens zwei erwachsene Mitglieder abgegolten werden. Bei Familienanmeldungen mit mehr als zwei Erwachsenen oder Kindern, die das 14 Lebensjahr bereits vollendet haben, werden die Einzelbeiträge zusätzlich fällig.

Die Beiträge werden bei Eintritt anteilig eingezogen. Danach erfolgt der Einzug halbjährlich.

  •  
  •  
  •  

ermäßigter Monatsbeitrag

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

  •  

10,00 €

7,00 €

Erwachsene

10,00 €

15,00 €

12,00 €

  •  

20,00 €

30,00 €

24,00 €

Die Gründe für die Ermäßigungen sind jährlich unaufgefordert rechtzeitig vor Beitragsfälligkeit nachzuweisen, sie gelten bei allen Beitragsgruppen für Empfänger sozialer Leistungen und Vereinsmitgliedern der mitwirkenden Vereine (das zahlende Mitglied muss gleichzeitig Mitglied im Sportverein sein). Bei den Erwachsenenbeiträgen zahlen zusätzlich Schüler und Studierende den ermäßigten Beitrag.

Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich zum Jahresende erfolgen. Sie muss dem Vorstand spätestens zum 30.09. des Jahres zugestellt werden.

 

Datenschutz / Persönlichkeitsrechte

  1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen zur Erfüllung der in dieser Satzung aufgeführten Zwecke und Aufgaben (z.B. Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, Geburtsdatum, Funktionen im Verein).
  2. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der
    • Erhebung,
    • Verarbeitung (Speicherung, Veränderung und Übermittlung),
    • Nutzung

ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (z.B. Datenverkauf) ist nicht statthaft.

  1. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder außerdem der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu, soweit dies den satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecken des Vereins entspricht.
  2. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf
  • Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfängern sowie den Zweck der Speicherung,
  • Berichtigung seiner Daten im Falle der Unrichtigkeit,
  • Löschung oder Sperrung seiner Daten.