Der TVH Dorsten-Wulfen e.V. ist ein Sportverein. Mit einer Mitgliedschaft können Sie entweder nur den Erhalt des Hallenbades in Wulfen fördern oder auch gleichzeitig sich sportlich im Wasser betätigen.
Der öffentliche Badebetrieb ist Mitgliedern vorbehalten, an allen Kursen und am Rehasport kann man auch ohne Mitgliedschaft teilnehmen.
Eine große Anzahl an Mitgliedern sichert den Betrieb und den Erhalt des Bades dauerhaft.
Auf dieser Seite finden Sie unsere Vereinsdokumente zum Download.
Hier befinden sich die Dateien zum Ausdrucken, sie sind nicht nötig, wenn die Anmeldung bereits digital erfolgt ist.
Hier ein Auszug aus der Beitragsordnung:
Natürliche Personen
Natürliche Personen sind im Trägerverein die einzelnen Mitglieder, die einen Jahresbeitrag zu zahlen haben. Die Beiträge sind halbjährlich, jeweils zum 1.2. und 1.8.
fällig. Auf Antrag kann ein monatlicher Beitragseinzug gewährt werden.
Zu diesem Zeitpunkt erfolgen die Lastschriften im Bankeinzugsverfahren.
Familien erhalten bei der Beitragsfestsetzung folgende Regelung:
Melden sich Eltern/Großeltern und ihre Kinder/Enkelkindern im Trägerverein an, so sind die Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres kostenlos Mitglied. Bei einem Familienbeitrag können Kinder mit direktem Bezug zu den Erwachsenen (z. B. Enkelkinder, Pflegekinder etc.) ebenfalls einbezogen werden. Mit dem Familienbeitrag können höchstens zwei erwachsene Mitglieder abgegolten werden. Bei Familienanmeldungen mit mehr als zwei Erwachsenen oder Kindern, die das 14 Lebensjahr bereits vollendet haben, werden die Einzelbeiträge zusätzlich fällig.
Die Beiträge werden bei Eintritt anteilig eingezogen. Danach erfolgt der Einzug halbjährlich.
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ermäßigter Monatsbeitrag |
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren |
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10,00 € |
7,00 € |
Erwachsene |
10,00 € |
15,00 € |
12,00 € |
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20,00 € |
30,00 € |
24,00 € |
Die Gründe für die Ermäßigungen sind jährlich unaufgefordert rechtzeitig vor Beitragsfälligkeit nachzuweisen, sie gelten bei allen Beitragsgruppen für Empfänger sozialer Leistungen und Vereinsmitgliedern der mitwirkenden Vereine (das zahlende Mitglied muss gleichzeitig Mitglied im Sportverein sein). Bei den Erwachsenenbeiträgen zahlen zusätzlich Schüler und Studierende den ermäßigten Beitrag.
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich zum Jahresende erfolgen. Sie muss dem Vorstand spätestens zum 30.09. des Jahres zugestellt werden.
Datenschutz / Persönlichkeitsrechte
ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (z.B. Datenverkauf) ist nicht statthaft.