Bade- und Hausordnung

                Stand: August 2023

 

Der Trägerverein Hallenbad Dorsten-Wulfen 2005 e.V. freut sich über Ihren Besuch im Hallenbad Wulfen!

Die Badegäste werden angehalten, die nachstehenden Regelungen zu beachten und in ihrem eigenen Interesse die Ratschläge der Mitarbeiter zu befolgen, sie dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in unserem Hallenbad und somit dem Interesse aller seiner Nutzer.

Die nachstehenden Regelungen sind mit dem Betreten des Hallenbades verbindlich. Ihre Wünsche, Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Bitte teilen Sie diese unserem Vorstand mit.


Allgemeines
Die öffentliche Badezeit kann grundsätzlich nur durch den Erwerb einer aktiven Mitgliedschaft im Trägerverein Hallenbad Dorsten-Wulfen 2005 e.V. in Anspruch genommen werden.

Das Hallenbad steht auch in geringem Umfang ortsfremden Nicht-Vereinsmitgliedern offen. Die Benutzung ist jedoch nur in Begleitung eines Vereinsmitgliedes möglich.

 

Für Gäste und für Probe-Mitglieder fällt folgendes Entgelt an:  (entfällt aktuell aufgrund der besonderen Corona-Regeln)

 

            Erwachsene                                       6,00 €

            Kinder / Jugendliche (bis 18 Jahre)  5,00 €

Kinder bis zum Alter von 4 Jahren einschließlich zahlen kein Entgelt.

 

Personen, die eine Mitgliedschaft in Erwägung ziehen, können das Hallenbad drei Mal besuchen und müssen sich dann zu einer Mitgliedschaft entscheiden. Für diese Probebesuche fällt das gleiche Entgelt


Mit Betreten des Bades werden diese Badeordnung, die Satzung des Trägervereins Hallenbad Dorsten-Wulfen 2005 e. V., sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit erforderlichen Maßnahmen als verbindlich anerkannt und liegen zur Einsicht aus. Sie können an der Kasse vor Betreten des Bades eingesehen werden.

Die jeweils gültigen Badezeiten ergeben sich aus den Aushängen.

Badegäste, die diese Badeordnung nicht befolgen oder Anweisungen der Mitarbeiter nicht Folge leisten, können zeitlich begrenzt oder auch dauernd von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.

Zur Aufbewahrung von Kleidung und Wertsachen während des Badens stehen den Badegästen abschließbare Schrankfächer zur Verfügung. Ein Anspruch auf die Benutzung eines Schrankfachs besteht nicht.

Die Badegäste können gegen Einwurf eines Pfandes in Höhe von 1,00 € das Schrankfach verschließen. Bei Verlust des Schlüssels ist ein Betrag von 5,00 Euro zu entrichten. Beim Verlassen des Hallenbades ist das Schrankfach zu leeren.

Nach dem Schließen des Hallenbades noch verschlossene Schrankfächer können vom Aufsicht führenden Personal geöffnet werden. Der Trägerverein Hallenbad Dorsten-Wulfen 2005 e.V. ist nicht verpflichtet, vorgefundene Gegenstände dauerhaft zu verwahren.

 

Im Interesse aller Badegäste sind Besucher,

  • die unter Alkoholeinfluss oder dem Einfluss sonstiger Rauschmittel stehen,
  • die Tiere mit sich führen oder
  • die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes, offenen Wunden oder Hautausschlägen leiden

von der Benutzung des Hallenbades ausgeschlossen.

Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder An- und Auskleiden können, geistig Behinderten sowie Anfallskranken ist die Benutzung des Hallenbades nur zusammen mit einer verantwortlichen erwachsenen Begleitperson gestattet.

Der Betreiber kann den allgemeinen Badebetrieb jederzeit einschränken (z.B. für schwimmsportliche Veranstaltungen, Veranstaltungen, Turniere, etc.). Ansprüche gegen den Betreiber aus diesem Grund sind ausgeschlossen.

Der Zutritt zum Hallenbad endet 45 Minuten vor dem Ende des öffentlichen Badebetriebes.

15 Minuten vor Ende der öffentlichen Badezeit müssen die Schwimmbecken verlassen werden, das Gebäude ist zur angegebenen Schließungszeit zu verlassen.

Kinder unter 7 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen verantwortlichen Aufsichtsperson (älter als 18 Jahre) Zutritt. Diesen obliegt die unbeschränkte Aufsichtspflicht über die Kinder.

Kinder ab dem vollendeten 7. Lebensjahr müssen zur alleinigen Nutzung des Bades sichere Schwimmer sein. Dieses wird nachgewiesen, durch das Deutsche Jugendschwimmabzeichen in Bronze.

Bei Schul-, Vereins- oder Gemeinschaftsveranstaltungen ist die Lehrkraft, der Vereins- oder Übungsleiter für die Beachtung dieser Badeordnung verantwortlich.

Haftung

  • Der Betreiber haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • Die Badegäste benutzen sämtliche Anlagen und Einrichtungen auf eigene Gefahr, auch bei anweisender Verpflichtung und unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Einrichtungen in einem gebrauchssicheren Zustand zu erhalten.
  • Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht erkannt worden sind, haftet der Betreiber nicht.
  • Auf die von natürlichen Materialien ausgehenden Gefahren wird hingewiesen. Den Eltern oder Erziehungsberechtigten obliegt bei Nutzung der Spielgeräte einschließlich des Kinderspielbereichs die alleinige Aufsichtspflicht. Eltern haften für ihre Kinder.
  • Bei missbräuchlicher Nutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung, haftet der Badegast, bei Schul- oder Gruppenveranstaltungen usw. die jeweilige Aufsichtsperson.
  • Für abhanden gekommene Gegenstände der Benutzer (Kleidung, Geld, Wertsachen usw.) leistet der Betreiber keinen Ersatz. Gegenstände, die im Badebereich gefunden werden, sind beim Aufsichtspersonal oder an der Kasse abzugeben.
  • Die Benutzung der Schrankfächer geschieht auf eigenes Risiko der Benutzer.
  • Fundsachen werden nach Ablauf der Badesaison entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

Bestimmungen für alle Badegäste
Das Hallenbad Wulfen dient der Entspannung und Erholung seiner Gäste. Für einen angenehmen Aufenthalt sind gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme gegenüber anderen Badegästen erforderlich. Die Mitarbeiter stehen als fachkundige Berater zu Verfügung. Deshalb sind die folgenden Regelungen zu beachten:

  • Die Benutzung aller angebotenen Einrichtungen verlangt Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme; die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit zuwider läuft.
  • Besucher haften bei Schäden durch Unachtsamkeit bei der Benutzung dieser Anlagen u. Geräte selbst.
  • Alle technischen Anlagen und Betriebseinrichtungen dürfen nicht betreten werden.
  • Zerbrechliche Behältnisse aus Glas oder Porzellan sowie scharfkantige Gegenstände dürfen nicht mit in das Hallenbad oder den Außenbereich gebracht werden.
  • Im direkten Beckenbereich darf weder gegessen, getrunken noch geraucht werden.
  • Papier-, Speise- und sonstige Abfälle (insbesondere Zigarettenkippen und Kaugummi) sind in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen.
  • Das Rauchen in geschlossenen Räumen (insbesondere Aufenthalts-, Umkleide- und Sanitärräumen) sowie in den Badebereichen ist nicht gestattet. Die Liegeflächen und Gebäudeumgangsbereiche sind von Zigarettenresten freizuhalten und die bereitgestellten Aschenbecher zu nutzen.
  • Das Ausspucken auf den Boden oder in das Wasser ist strengstens untersagt.
  • Musikinstrumente oder Tonwiedergabegeräte zu benutzen sowie sonstiger Lärm ist nicht erlaubt, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Badegäste kommt.
  • Das Besteigen von Bäumen ist nicht gestattet.
  • Das unbefugte Benutzen von Rettungsgeräten ist untersagt.
  • Nichtschwimmer dürfen nur die für sie vorgesehenen Badebereiche benutzen. Dies gilt auch für Nichtschwimmer, die Hilfsmittel (Schwimmringe, Armpolster o.ä.) benutzen.
  • Der Kleinkinderbereich darf nur von Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr unter Aufsicht der Eltern oder Erziehungsberechtigten genutzt werden. Generell sollen Eltern und Erziehungsberechtigte bis zur sicheren Wassergewöhnung mit den Kindern in das Wasser gehen, da sie im Sinne der Ordnung und Sicherheit die Verantwortung tragen.
  • Es ist nicht gestattet, andere Badegäste unterzutauchen, in das Becken zu stoßen oder Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, die eigene Gesundheit oder die Dritter zu gefährden.
  • Das Springen in den Badebereich ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt.
  • Beim Einspringen in das Schwimmbecken ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist; das Einspringen vom seitlichen Beckenrand ist untersagt.
  • Die Rutsche darf nur benutzt werden, wenn die Anlage vom Aufsichtspersonal zur Benutzung freigegeben worden ist und die Rutschfläche zwischen dem Badegast und der Wasserfläche und der Eintauchbereich frei sind. Es darf weder kniend noch stehend gerutscht werden. Der Aufenthalt im Eintauchbereich der Rutsche ist nicht gestattet, wenn diese zur Benutzung freigegeben ist.
  • Die Benutzung von Taucherbrillen, Flossen, Wasserbällen und Luftmatratzen darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Aufsichtspersonals erfolgen.
  • Erfordert der allgemeine Badebetrieb eine Einschränkung der Sport- und Spielmöglichkeiten, können die verantwortlichen Mitarbeiter die Nutzung einschränken.
  • Bei Gewitter ist der Außenbereich zu verlassen.
  • Jeder Badegast hat sich vor dem Betreten des Badebeckens abzubrausen und eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen; die Verwendung von Seife, Shampoo, Duschgel und dergleichen ist nur in den Duschräumen gestattet. Der übermäßige Gebrauch von Sonnenschutz- und anderen Einreibemitteln ist zu vermeiden. Es ist verboten, das Badewasser zu verunreinigen.
  • Barfußbereiche dürfen nicht in Straßenschuhen betreten werden.
  • Der Aufenthalt im direkten Badebereich ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Die Badekleidung muss sauber sein (frei von Sand und anderem Schmutz).
  • Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung des Betreibers.
  • Die Erteilung von privatem Schwimmunterricht ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Vorstandes erlaubt.
  • Das Anbieten von Waren und das Verteilen, Aushängen und Auslegen von Druck- oder Reklameschriften ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vorstandes erlaubt.
  • Fahrräder, Mopeds oder andere Fahrzeuge dürfen nur auf dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Der Betreiber haftet nicht für Verlust oder Beschädigung.
  • Die vom Betreiber geliehenen Sachen sind pfleglich zu behandeln und vor Verlassen des Bades zurückzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust ist Ersatz zu leisten.

Aufsicht
Das Aufsichtspersonal ist für die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit im gesamten Bereich des Hallenbades sowie für die Einhaltung dieser Badeordnung zuständig. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

Das Aufsichtspersonal ist befugt, Personen

  • die Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährden oder stören
  • die andere Badegäste oder das Personal belästigen oder beleidigen
  • die Bade- und Freizeiteinrichtungen beschädigen oder verunreinigen
  • die trotz Ermahnung gegen Bestimmungen der Badeordnung verstoßen

des Bades zu verweisen.

Widersetzungen ziehen Anzeigen wegen Hausfriedensbruch nach sich. Gezahlte Beiträge werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.


gez. der Vorstand

des Trägervereins Hallenbad Dorsten-Wulfen 2005 e.V.